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Pressemitteilung | 10/2019

„Wir machen weiter – mit der Arbeit und mit dem Streiten für eine langfristige Perspektive“

Bundesverband Mobile Beratung

Dresden, 08. Oktober 2019

Die Arbeit des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. (BMB) und des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) wird auch im Jahr 2020 vom BMFSFJ finanziell gefördert. „Wir sind erleichtert, dass nach zähen Verhandlungen und viel zu langer unklarer Perspektive nun doch ein Kompromiss erzielt werden konnte. Allerdings bleibt die Perspektive unsicher: Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt und beträgt höchstens 200.000 Euro“, ordnet Bianca Klose, Vorstand des BMB, die schon am 19.9. vom BMFSFJ in einer Presseerklärung verkündete Einigung ein. Im Vergleich zur aktuellen Fördersumme wird dem Bundesverband damit faktisch ein knappes Drittel weniger Geld zur Verfügung stehen. Auch die auf drei Jahre begrenzte Laufzeit bedeutet eine Kürzung um ein gutes Drittel im Vergleich zum bisherigen fünfjährigen Förderzeitraum von 2015-2019. „Danach soll die Förderung der Dachverbände über die Bundesländer realisiert werden – was jedoch gänzlich fehlt, ist ein Finanzierungskonzept oder ein realistisches Verfahren, das den derzeitigen politischen Konstellationen auf Landesebene Rechnung trägt und unsere Weiterförderung sicherstellt“, so Klose weiter.

Kürzungen bedrohen erfolgreiche Arbeit und konkrete Unterstützung

Damit stehen aktuell erfolgreiche Vorhaben des Bundesverbands vor dem Aus, weil eine Finanzierung nicht gewährleistet ist – darunter das seit 2017 mit großem Erfolg gemeinsam mit der Dt. Hochschule der Polizei und der Bundeszentrale für politische Bildung erprobte Austauschkonzept „Zwischen Konflikt und Konsens – Polizei und Zivilgesellschaft im Dialog“. Auch die Fortführung der Auseinandersetzung mit Demokratieimpulsen im ländlichen Raum, aus der im vergangenen Jahr die bundesweit beachtete Tagung „Was blüht dem Dorf?“ und aktuell der gleichnamige Sammelband zur „Demokratieentwicklung auf dem Land“ hervorgegangen sind, steht auf dem Spiel.

Die Kürzung wird darüber hinaus große Auswirkungen auf die Arbeit der Fach-AGs im Bundesverband haben, in denen sich länderübergreifend Berater*innen zu aktuellen Herausforderungen der Beratungsarbeit vernetzen. Sie sind Impulsgeber und erarbeiten gemeinsam Publikationen, wie etwa die Handreichung „Wir holen uns unser Land und unser Volk zurück – zum Umgang mit rechtspopulistischen Parten in Parlamenten und Kommunen“. Damit wird auch eine zentrale Aufgabe und Kompetenz der Zusammenarbeit im Verband erschwert: die schnelle und länderübergreifende Analyse aktueller Phänomene und Erscheinungsformen der extremen Rechten und des Rechtspopulismus auf der Basis der Erfahrungen der Beratungsteams vor Ort.

Zivilgesellschaftliche Arbeit langfristig stärken!

Die Dachverbände der Opfer- und der Mobilen Beratung haben gemeinsam seit vielen Monaten um die nun vereinbarte Förderung gebangt und gestritten. Aktuell wird darüber hinaus aber deutlich, dass mit der von Ministerin Giffey angekündigten „Entfristung“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auch eine Neuausrichtung der Förderpolitik einhergeht, die offenbar zum drohenden Ende vieler in den letzten Jahren aufgebauter Projekte und Strukturen führt – und damit wichtiger Partner*innen der Mobilen Beratungsteams im Eintreten für eine demokratische Alltagskultur vor Ort. Wir schließen uns daher den Forderungen des Bündnis Bildung für eine demokratische Gesellschaft nach einem Ausbau der Demokratieförderung an und verweisen beispielhaft für bedrohte Strukturen auf die Stellungnahme der Fachträger für geschlechterreflektierte Pädagogik. Bianca Klose fordert: „Wir brauchen eine Förderung, die unabhängig von politischen Konjunkturen die evaluierten Strukturen und das Bewährte stärkt – die Mobilen Beratungsteams und ihr Bundesverband müssen als solche zentralen Kompetenzträger endlich dauerhafte Planungssicherheit erhalten!“

Der Bundesverband Mobile Beratung wird voraussichtlich Mitte Oktober vom BMFSFJ auf der Basis der aktuellen Einigung zur Antragstellung aufgerufen und in der Folge bis Anfang November einen Antrag auf Förderung als so genanntes „Begleitprojekt“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellen. Ein endgültiger Bescheid über die Förderung ab dem 1.1.2020 wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2019 vorliegen.

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