Bericht | 05/2022
„Feindeslisten“: BMB kommentiert Gesetzentwurf im Bundestag
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zum Thema „Feindeslisten“. Dazu fand am 19. Mai 2021 eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Als Sachverständige geladen war auch Bianca Klose, Vorstandsmitglied und Sprecherin des Bundesverbands Mobile Beratung. Sie gab zu bedenken, dass das Gesetz nicht dazu geeignet ist, Betroffene von „Feindeslisten“ zu schützen:
„Wir begrüßen es, dass sich die Bundesregierung des Themas extrem rechter Feindeslisten intensiv annimmt. Das Gesetz zielt jedoch nicht auf den Schutz der Betroffenen, sondern allein auf die Bestrafung der Täter*innen. Zum Schutz für Betroffene gibt es bereits gesetzliche Regelungen – sie werden aber nicht konsequent angewendet. Wir fordern daher die Anwendung dieser Regelungen, und zwar bundesweit einheitlich und verbindlich. Das heißt:
- Betroffene von veröffentlichten oder aber bei Hausdurchsuchungen gefundenen „Feindeslisten“ müssen in allen Bundesländern sofort und vollumfänglich informiert werden: Welche Daten genau haben Rechtsextreme über sie gesammelt? Wo und wie wurden sie verbreitet? Welche Beratungsangebote gibt es? Nur so können Betroffene ihre Gefährdung objektiv einschätzen und selbst entscheiden, wie sie damit umgehen und welche Maßnahmen zur Eigensicherung sie ergreifen möchten. Bei Beratungsangeboten müssen Behörden an nicht-staatliche Träger verweisen. Denn wir wissen aus Erfahrung, dass viele Betroffene das Vertrauen in die Polizei weitgehend verloren haben.
- Sobald die Polizeibehörden des Bundes und der Länder – auf welche Weise auch immer – von einer „Feindesliste“ erfahren, müssen sie von Amts wegen eine Auskunftssperre veranlassen. Dafür braucht es keine Kann-Bestimmungen, sondern einheitliche Vollzugsregeln, einen Automatismus.“
Einen Video-Mitschnitt der Anhörung finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema „Feindeslisten“ finden Sie in einer schriftlichen Stellungnahme, die der BMB im Februar 2021 gemeinsam mit dem „Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ (VBRG) veröffentlicht hat.