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Pressemitteilung | 03/2023

Gut gemeint ist (noch) nicht gut gemacht: Warum der Bundestag beim Demokratiefördergesetz nachbessern muss

Lautsprecher
Bundesverband Mobile Beratung

Dresden, 16. März 2023

Heute Nachmittag berät der Bundestag in erster Lesung über das Demokratiefördergesetz. Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) begrüßt das Gesetzesvorhaben, sieht aber gravierende Leerstellen. Denn der Entwurf der Koalition fällt hinter das zurück, was sich die Ampel selbst als Ziel gesetzt hatte: die langfristige Stärkung der Zivilgesellschaft.

„Wir sind froh, dass das Demokratiefördergesetz nach dem Hin und Her der letzten Jahre endlich auf der Zielgeraden ist“, sagt Heiko Klare, Sprecher des BMB. „Seit 20 Jahren streiten wir dafür, dass zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus finanziell abgesichert wird. Das Demokratiefördergesetz ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung. Der versprochene große Wurf ist es aber leider nicht: Es fehlen Angaben zur Förderdauer, es fehlen Vorgaben für die Erstellung von Förderrichtlinien. Demokratieprojekte werden vor denselben Problemen stehen wie bislang: befristete Verträge, fehlende Perspektiven.“

Der Bundestag muss daher dringend nachbessern, so Klare: „Wir appellieren an die demokratischen Fraktionen: Nutzen Sie Ihre Chance und sorgen Sie dafür, dass das Demokratiefördergesetz am Ende nicht nur eine Grundlage für den Bund setzt, sondern die Arbeit vor Ort wirklich stärkt!“ Entscheidend ist unter anderem Paragraf 4 Absatz 3 im Gesetz. Dort steht, dass die Zivilgesellschaft vor der Erarbeitung der Förderrichtlinien einbezogen werden soll. Die Zivilgesellschaft muss aber langfristig eingebunden sein. Das „zuvor“ sollte deshalb durch „währenddessen und danach“ ergänzt werden.

Zudem warnt der BMB davor, alte Debatten um die sogenannte Extremismusklausel aufzuwärmen. Dazu Heiko Klare: „Wir setzen darauf, dass sich Grüne und SPD an ihr Versprechen halten, Demokratieprojekten kein gesondertes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Dass die Projekte eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten, steht außer Frage und wird schon jetzt hinreichend belegt – sei es durch Verwendungsnachweise, Sach- oder Evaluationsberichte.“

Pressekontakt

Jennifer Pross
presse@bundesverband-mobile-beratung.de
0157 80588115

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