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Screenshot von der Anhörung zum Demokratiefördergesetz im Bundestag 2023
Bundesverband Mobile Beratung

Bericht | 03/2023

BMB im Bundestag: Warum das Demokratiefördergesetz unerlässlich ist

Die Ampelkoalition hat Ende 2022 den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz beschlossen. Am 16. März 2023 fand dazu die erste Lesung im Bundestag statt. Am 27. März folgte eine öffentliche Anhörung im Familienausschuss, zu der Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft geladen waren. Auch BMB-Sprecher Heiko Klare hat als Sachverständiger gesprochen und erläutert, warum ein Demokratiefördergesetz unerlässlich ist: für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich tagtäglich für die Demokratie einsetzen. Klare sagte unter anderem:

„Das Demokratiefördergesetz ist ungeachtet der in unseren Stellungnahmen dargelegten Kritik für die drei zentralen Beratungsstrukturen der Opfer-, Ausstiegs- und Mobilen Beratung ein sehr wichtiges Signal, um diese Unterstützung von Engagierten, Opfern und Ausstiegswilligen endlich abzusichern. Der Deutsche Bundestag hat sich schon 2013 die Handlungsempfehlungen des PUA zum NSU fraktionsübergreifend zu eigen gemacht und ‚die Verstetigung der Förderung für die Mobile Beratung und die Opferberatung‘ auf ‚bundesgesetzlicher Basis‘ gefordert. Diese Forderungen sind also weder neu noch alleiniger Wunsch derjenigen, die da gefördert werden wollen.“

Extrem rechte und rassistische Angriffe, antisemitische Straftaten, erstarkende Verschwörungserzählungen, Bedrohungen von Kommunalpolitik und Engagierten und rechtsextremer Terror: Die Probleme sind in den vergangenen Jahren sichtbarer denn je. Die Herausforderungen für Verantwortliche und Engagierte, die sich bis in die Städte und Gemeinden für eine demokratische Kultur einsetzen, sind groß: „Die Demokratie lebt von mündigen Bürger*innen, die für sie eintreten. Die Erfahrung der letzten mehr als 20 Jahre Mobiler Beratung zeigt aber: diese Menschen brauchen professionelle Unterstützung durch Beratung, um handlungs- und sprechsicherer zu werden. Ein Demokratiefördergesetz muss daher die Absicherung der geförderten Strukturen in Beratung und Bildung garantieren – so, wie es von der Ampelkoalition versprochen wurde.“

Kritik am Gesetzentwurf kommt von der CDU/CSU, aber auch von einzelnen Abgeordneten der FDP: Sie stellen das Demokratiefördergesetz grundsätzlich in Frage und fordern, Demokratieprojekten ein gesondertes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Dazu Klare: „Die Arbeit im Sinne der Ziele des Grundgesetzes ist seit 2015 Fördervoraussetzung – und noch viel wichtiger: es ist Teil des Selbstverständnisses der Träger, das sich nicht zuletzt in Konzeption, Qualitätsstandards und Evaluationen abbildet und darüber hinaus durch Verwendungsnachweise und Sachberichte kontrollierbar ist. Das ist unserer Ansicht nach wirksamer als ein gesondert gefordertes Kreuzchen.

Die Fortschrittskoalition müsse nun ihrem Namen gerecht werden und das Demokratiefördergesetz ohne Rolle rückwärts bei der Extremismusklausel verabschieden.

Die schriftliche Stellungnahme des BMB zur Anhörung finden Sie hier, der Video-Mitschnitt ist hier abrufbar.

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