Dresden, 14. Dezember 2022
Seit 15 Jahren ist es im Gespräch und die Hoffnungen waren groß: Das Demokratiefördergesetz sollte Projekte gegen Rechtsextremismus langfristig stärken. So stand es in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, so stand es im Koalitionsvertrag der Ampel. Doch der Entwurf des Gesetzes, der heute im Bundeskabinett beschlossen und von Lisa Paus und Nancy Faeser vorgestellt wurde, fällt hinter die Versprechen der Koalition zurück: Es fehlen Angaben zur Förderdauer, es fehlen Vorgaben für die Erstellung von Förderrichtlinien, es fehlen verbindliche Regelungen, die Zivilgesellschaft an der Weiterentwicklung und Umsetzung des Gesetzes zu beteiligen. All das hatten der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen in den vergangenen Monaten gefordert – in Gesprächen und schriftlichen Stellungnahmen. Aber all das hat bisher keinen Eingang ins Gesetz gefunden.
„Der Entwurf für das Demokratiefördergesetz ist nahezu unverändert verglichen zum Referentenentwurf vom Herbst“, sagt Heiko Klare, Sprecher des BMB. „Dabei hatten wir sehr konkrete Vorschläge für Änderungen gemacht und unsere Unterstützung angeboten. Wenn der Entwurf so durch den Bundestag geht, wird sich für die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und viele andere wichtige Demokratieprojekte wenig ändern. Stattdessen droht uns: weiterhin jährliche Bewilligung, weiterhin befristete Jahresverträge, weiterhin fehlende Perspektiven. Das ist schwer nachvollziehbar in einer Zeit, in der auch die Bundesregierung erkannt hat, welche großen Gefahren von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit ausgehen.“
Nun kommt es auf die Fraktionen im Bundestag an: Sie müssen sicherstellen, dass das Demokratiefördergesetz konkretisiert wird – und zwar so, dass es den Projekten die versprochene Planungssicherheit gibt. Dazu Heiko Klare: „Wir fordern die demokratischen Fraktionen im Bundestag auf, nachzujustieren. Das Gesetz muss eine Förderdauer von mindestens drei Jahren für Projekte vorsehen und mindestens 10 Jahre für die Opfer-, Ausstiegs- und Mobile Beratung. Das Gesetz muss Mobile Beratung explizit als Fördergegenstand nennen. Und es muss verbindlich regeln, dass die Zivilgesellschaft wie beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe an den Förderrichtlinien beteiligt wird. Andernfalls droht das Demokratiefördergesetz ein zahnloser Tiger zu werden.“
Weiterführende Links
Die Stellungnahme des BMB zum Referentenentwurf finden Sie hier, den Gesetzentwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung für ein Demokratiefördergesetz hier.
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