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Pressemitteilung | 07/2022

„Das Demokratiefördergesetz. Was jetzt zu tun ist“ – Mobile Beratung veröffentlicht Policy Paper

Bundesverband Mobile Beratung

Dresden, 08. Juli 2022

Das Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium arbeiten aktuell an einem Entwurf für das Demokratiefördergesetz. Eigentlich sollte es Projekte gegen Rechtsextremismus finanziell absichern: raus aus der „Projektitis“, rein in eine langfristige Förderung. Doch was jetzt aus den Ministerien zu hören ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das die bisherige Förderpraxis absichern soll und für die Projekte vermutlich wenig ändert. In einem neuen Policy Paper schreibt der Bundesverband Mobile Beratung (BMB), was nun zu tun ist:

  • Das Gesetz muss die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlich festschreiben.Ein geeignetes Format für diese Beteiligung wäre ein unabhängiger Fachbeirat, der die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gesetzes begleitet und die Bundesregierung berät. Zudem braucht es ein rechtsverbindliches Konsultationsverfahren, damit die Zivilgesellschaft auch auf die Förderrichtlinien Einfluss nehmen kann.
  • Das Gesetz muss konkrete Ziele benennen, zum Beispiel eine Mindestsumme für die angemessene Finanzierung. Zudem braucht das Gesetz ein normatives Fundament, etwa in Form einer Präambel. Darin sollte das zu Grunde liegende Demokratieverständnis formuliert sein.
  • Das Demokratiefördergesetz muss einen Fokus setzen – und zwar auf die Absicherung von Beratungsstellen, ihren Dachverbänden und bundesweit aktiven Fachstellen, die zu Rechtsextremismus arbeiten. Sie müssen als Fördergegenstände im Gesetz benannt sein. Andere Themen, die aktuell mit Blick auf das Gesetz diskutiert werden – etwa die Stärkung der politischen Bildung – erfordern aus Sicht des BMB eigene Gesetzesvorhaben.

„Das Demokratiefördergesetz muss sicherstellen, dass die Verantwortung für die Demokratie bei Staat und Zivilgesellschaft liegt“, fordert Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des BMB. „Deshalb braucht es verbindliche Vorgaben zur Beteiligung der Zivilgesellschaft – und zwar für alle Phasen des Gesetzes. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, staatlichen Gestaltungswillen mit zivilgesellschaftlichem Know-how zu verbinden – für ein Demokratiegesetz, das seinem Namen gerecht wird.“

Zum Policy Paper „Das Demokratiefördergesetz. Was jetzt zu tun ist

Pressekontakt:

Jennifer Pross
presse@bundesverband-mobile-beratung.de
0157 80588115

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