Berlin, 08. Mai 2024
Am 12. April wurde vor dem Landgericht Berlin über die Frage verhandelt, ob der Verein für Demokratische Kultur in Berlin (VDK) e.V. als Trägerverein der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) sowie der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) öffentlich zugängliche Daten einer Person (nachfolgend als Klägerin bezeichnet) rechtmäßig verarbeitet hat. Der zweite Teil der Klage behandelte Schadensersatzansprüche der Klägerin gegenüber dem Verein. Das Landgericht Berlin hat die Klage in allen Punkten abgewiesen.
In seiner Urteilsbegründung weist das Gericht nun darauf hin, dass es ein berechtigtes Interesse des VDK e.V. gewesen sei, für eine Auftraggeberin öffentlich zugängliche Informationen über die Klägerin zur Klärung ihrer Haltung zur Frage des Antisemitismus zusammenzustellen. Eine behauptete Einseitigkeit der Darstellung bzw. eine Bewertung der Person der Klägerin durch die Zusammenstellung konnte das Gericht nicht erkennen. Auch wurden durch das Gericht alle geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurückgewiesen.
Bianca Klose, Geschäftsführerin des VDK e.V. und Leiterin der MBR, sagt zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Gericht bestätigt unsere Rechtsauffassung. Seit zwei Jahren sehen wir uns mit einer politischen Kampagne konfrontiert, die ein strategisches Ziel verfolgt. Durch juristische Interventionen sollen Organisationen, die unter Bezugnahme auf die IHRA-Arbeitsdefinition Handlungsstrategien zur Bekämpfung des Antisemitismus entwickeln, geschädigt werden. Unsere Ressourcen sollten offenbar gebunden werden, um die wichtige Arbeit der VDK-Projekte im Bereich der Dokumentation, der Analyse und der Beratung zu Antisemitismus in die Knie zu zwingen. Die Begründung des Berliner Landgerichts bestätigt: Unsere Arbeit als zivilgesellschaftliche Recherche-, Analyse- und Beratungsorganisation ist legitim und rechtskonform. Das ist eine gute Nachricht für alle engagierten Berlinerinnen und Berliner, die sich mit ihren Fragen und Beratungsbedarfen zu Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus an uns wenden.“
Benjamin Steinitz, ehemaliger Projektleiter von RIAS Berlin und Vereinsmitglied des VDK e.V., ergänzt: „Die Rechtmäßigkeit unserer Arbeit wurde durch das Gericht wie erwartet bestätigt. Wir werden weiter Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen dokumentieren, wissenschaftlich analysieren und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar machen. Und wir werden weiter unsere Rolle als fachliche Anlaufstelle für Anfragen zu Erscheinungsformen von Antisemitismus erfüllen. Antiisraelischer Aktivismus, zu dem auch die aktive Unterstützung der antisemitischen BDS-Kampagne gezählt werden kann, ist hiervon nicht ausgenommen. Öffentliche Quellen zur Beantwortung von Anfragen hinzuzuziehen ist auch in anderen Kontexten mehr als üblich.“
Pressekontakt
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