Dresden, 25. November 2021
Nach knapp zwei Monaten Verhandlung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Darin finden sich viele wirksame Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, begrüßt der Bundesverband Mobile Beratung (BMB). Aber es gibt auch Schwachstellen.
Erfreulich ist, dass die Ampel-Koalition Rechtsextremismus als das beschreibt, was er ist: die größte Bedrohung unserer Demokratie. So eindeutig stand das bislang in keinem Koalitionsvertrag. Auch die angekündigten Maßnahmen sind vielversprechend: Die Parteien wollen eine Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention entwickeln. Sie wollen das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Und sie wollen bis 2023 ein Demokratiefördergesetz zur Stärkung der Zivilgesellschaft auf den Weg bringen. „Wir finden im Koalitionsvertrag viele unserer Forderungen wieder. Das ist ein starkes Signal an alle, die sich tagtäglich für die Demokratie und gegen Rechts einsetzen“, sagt Heiko Klare, Sprecher des BMB.
Ernüchternd sind dagegen vor allem drei Punkte: Erstens erwähnt die Koalition an keiner Stelle die NSU-Untersuchungsausschüsse und die dort formulierten Empfehlungen, die dringend vollständig umgesetzt werden müssen. Zweitens: Die Koalition kündigt zwar an, die polizeiliche Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln. Das kann aber nur unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Expert*innen nachhaltig sein, was im Koalitionsvertrag keine Erwähnung findet. Drittens betonen die Parteien, dass geförderte Demokratieprojekte „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen“. Das lässt vermuten, dass sie den Projekten ein entsprechendes Bekenntnis abverlangen wollen. „Vor der Wahl hatten sich SPD und Grüne explizit gegen eine Extremismusklausel ausgesprochen“, so Heiko Klare. „Nun klingt es so, als würden sie die Klausel gutheißen. Damit laufen sie Gefahr, diejenigen zu schwächen, die sie eigentlich stärken wollen.“
Zudem sind viele Maßnahmen im Koalitionsvertrag schwammig formuliert. So bleibt unklar, wie genau das angekündigte Demokratiefördergesetz aussehen soll. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen wie die Mobile Beratung können hierzu konkrete Vorschläge unterbreiten. Es ist daher unverzichtbar, dass sie in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden – und zwar von Anfang an.
Pressekontakt:
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