Stellungnahme | 2022
Demokratiefördergesetz: Warum der Referentenentwurf nicht weit genug geht
Das Bundesfamilien- und das Bundesinnenministerium haben kürzlich einen Referentenentwurf für das Demokratiefördergesetz vorgelegt. Der Bundesverband Mobile Beratung hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Darin beschreibt er, was die Ministerien aus Sicht der Mobilen Beratung am Entwurf ändern müssen, damit das Gesetz Demokratieprojekten die versprochene Planungssicherheit gibt. Zu den Forderungen gehört:
- Das Gesetz muss verbindlich festschreiben, wie die Zivilgesellschaft und die geförderten Träger im weiteren Prozess – vor allem an der Erstellung und Umsetzung der Förderrichtlinien – beteiligt werden sollen. Im SGB VIII ist das beispielhaft geregelt.
- Mobile Beratung muss im Gesetz explizit als Fördergegenstand benannt werden. Andernfalls ist nicht sichergestellt, was Politiker*innen seit Jahren als ein Ziel des Gesetzes betonen: die Absicherung der Beratungsarbeit.
- Das Demokratiefördergesetz sollte konkrete Angaben zur möglichen Förderdauer und zu Finanzierungsarten machen. Sonst wird sich für die Projekte wenig ändern: weiterhin jährliche Bewilligung, weiterhin befristete Jahresverträge, weiterhin fehlende Perspektiven.
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Die Stellungnahme ist ausschließlich online verfügbar.