Stellungnahme | 2021
Gesetz gegen „Feindeslisten“: Warum es für Betroffene wenig ändert
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Veröffentlichung von sogenannten Feindeslisten unter Strafe stellen soll. Der BMB und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf vorgelegt. Darin kritisieren sie, dass die Reform nicht dazu geeignet ist, Betroffene rechter „Feindeslisten“ zu schützen. Stattdessen fordern sie, bestehende Regelungen umzusetzen: Die Polizei sollte Betroffene umgehend darüber informieren, dass sie auf einer „Feindesliste“ stehen, und von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister für die Betroffenen veranlassen.
Die Stellungnahme ist ausschließlich online verfügbar.