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Medienbericht | 02/2023

nd-Artikel zum NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern

Bundesverband Mobile Beratung

Im Januar 2023 entschied der NSU-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag einstimmig, Beate Zschäpe als Zeugin zu befragen. Das hat vielerorts für Kritik gesorgt. Das nd lässt in einem Artikel mehrere Expert*innen zu Wort kommen, darunter auch BMB-Sprecher Dominik Schumacher. Er sagt zur Entscheidung des Untersuchungsausschusses: „Es ist völlig abwegig, dass Beate Zschäpe wahrheitsgemäß Auskunft erteilen wird, nachdem sie jahrelang in München geschwiegen und gelogen hat. Sie als Zeugin in den NSU-Untersuchungsausschuss zu laden, ist absurd.“

Schumacher weiter: „Die Annahme, ideologisch gefestigte Rechtsextreme könnten wahrheitsgetreue Zeug*innen sein, ist verblüffend. Denn die Erfahrung der Mobilen Beratung aus Gerichtsverhandlungen der letzten Jahrzehnte zeigt: Neonazis haben ein rein taktisches Verhältnis zur Wahrheit.“

Der Artikel kann hier nachgelesen werden.

Medienbericht | 01/2023

Interview: „In vielen Stadien gilt Rassismus als normal“

Bundesverband Mobile Beratung

Der Bundesverband hat kürzlich eine Handreichung zum Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Fußball herausgegeben. Im Interview mit der jungen Welt stellt Sprecher Dominik Schumacher konkrete Maßnahmen vor, die Fußballvereine und Fangruppen ergreifen können. Und er erklärt, welche Rolle Neonazis in den Fanszenen spielen: „Das ist von Fanszene zu Fanszene unterschiedlich. Manche Fangruppen haben eine starke antirassistische Kultur, dort haben es Neonazis schwerer. In vielen Stadien gilt jedoch Rassismus als unpolitisch und normal.“

Das Interview ist hier nachzulesen.

Pressemitteilung | 10/2022

Das Demokratiefördergesetz fällt hinter die Versprechen der Ampel zurück

Bundesverband Mobile Beratung

Dresden, 14. Dezember 2022

Seit 15 Jahren ist es im Gespräch und die Hoffnungen waren groß: Das Demokratiefördergesetz sollte Projekte gegen Rechtsextremismus langfristig stärken. So stand es in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, so stand es im Koalitionsvertrag der Ampel. Doch der Entwurf des Gesetzes, der heute im Bundeskabinett beschlossen und von Lisa Paus und Nancy Faeser vorgestellt wurde, fällt hinter die Versprechen der Koalition zurück: Es fehlen Angaben zur Förderdauer, es fehlen Vorgaben für die Erstellung von Förderrichtlinien, es fehlen verbindliche Regelungen, die Zivilgesellschaft an der Weiterentwicklung und Umsetzung des Gesetzes zu beteiligen. All das hatten der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen in den vergangenen Monaten gefordert – in Gesprächen und schriftlichen Stellungnahmen. Aber all das hat bisher keinen Eingang ins Gesetz gefunden.

„Der Entwurf für das Demokratiefördergesetz ist nahezu unverändert verglichen zum Referentenentwurf vom Herbst“, sagt Heiko Klare, Sprecher des BMB. „Dabei hatten wir sehr konkrete Vorschläge für Änderungen gemacht und unsere Unterstützung angeboten. Wenn der Entwurf so durch den Bundestag geht, wird sich für die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und viele andere wichtige Demokratieprojekte wenig ändern. Stattdessen droht uns: weiterhin jährliche Bewilligung, weiterhin befristete Jahresverträge, weiterhin fehlende Perspektiven. Das ist schwer nachvollziehbar in einer Zeit, in der auch die Bundesregierung erkannt hat, welche großen Gefahren von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit ausgehen.“

Nun kommt es auf die Fraktionen im Bundestag an: Sie müssen sicherstellen, dass das Demokratiefördergesetz konkretisiert wird – und zwar so, dass es den Projekten die versprochene Planungssicherheit gibt. Dazu Heiko Klare: „Wir fordern die demokratischen Fraktionen im Bundestag auf, nachzujustieren. Das Gesetz muss eine Förderdauer von mindestens drei Jahren für Projekte vorsehen und mindestens 10 Jahre für die Opfer-, Ausstiegs- und Mobile Beratung. Das Gesetz muss Mobile Beratung explizit als Fördergegenstand nennen. Und es muss verbindlich regeln, dass die Zivilgesellschaft wie beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe an den Förderrichtlinien beteiligt wird. Andernfalls droht das Demokratiefördergesetz ein zahnloser Tiger zu werden.“

Weiterführende Links

Die Stellungnahme des BMB zum Referentenentwurf finden Sie hier, den Gesetzentwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung für ein Demokratiefördergesetz hier.

Pressekontakt:

Jennifer Pross
pross@bundesverband-mobile-beratung.de
0157 80588115

Medienbericht | 12/2022

DLF-Interview: Das Demokratiefördergesetz geht nicht weit genug

Bundesverband Mobile Beratung

Am 14. Dezember haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Entwurf für das Demokratiefördergesetz vorgestellt. Im Interview mit Deutschlandfunk Kultur erklärt BMB-Sprecher Heiko Klare, was das Gesetz aus Sicht der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus leisten muss – und warum der bislang vorliegende Referentenentwurf nicht weit genug geht.

Das Interview können Sie hier nachhören.

Medienbericht | 11/2022

Der Kampf gegen rechts geht langsam voran

Bundesverband Mobile Beratung

Die Ampelkoalition hat ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht eingelöst und zu wenig gegen Rechtsextremismus getan – so das Fazit einer Pressekonferenz des Bundesverbandes Mobile Beratung, der Amadeu Antonio Stiftung und der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen zum 1. Jahrestag der Ampel. Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Pressekonferenz und zitiert BMB-Sprecher Heiko Klare.

Den Artikel können Sie hier nachlesen.

Pressemitteilung | 11/2022

Die Ampelkoalition muss ihre Versprechen zeitnah einlösen

Bundesverband Mobile Beratung, AAS, BKMO

Berlin, 29. November 2022

Am 7. Dezember 2021 kündigten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus an. Doch heute, ein Jahr später, ist ein Großteil der Maßnahmen nicht umgesetzt oder zumindest angegangen worden. Die Amadeu Antonio Stiftung, die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) fordern deshalb in einem Positionspapier: Die Ampel muss ihre Versprechen zeitnah einlösen und Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit strategisch bekämpfen.

Die Forderungen im Einzelnen:

  • Die Koalition muss wie angekündigt eine Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erarbeiten – also ein ressortübergreifendes Konzept, das über Einzelmaßnahmen hinausgeht und das Bundeskanzleramt sowie alle Ressorts mit einbezieht.
  • Die Ampel muss die Zivilgesellschaft stärken: mit einem Demokratiefördergesetz, das Projekten die versprochene Planungssicherheit gibt, mit Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und mit mindestens vierteljährlichen Konsultationen, um zivilgesellschaftliche Organisationen an allen Maßnahmen zu beteiligen.
  • Um Rassismus zu bekämpfen, muss die Koalition die angekündigten Reformen für mehr Vielfalt und Teilhabe rasch umsetzen. Dazu gehört, noch vor der Sommerpause 2023 das versprochene Partizipationsgesetz auf den Weg zu bringen.
  • Zudem braucht es sicherheitspolitische Maßnahmen. Unter anderem muss die Ampel – wie angekündigt – einen unabhängigen Polizeibeauftragten ernennen, der die Untersuchung demokratiefeindlicher und menschenverachtender Vorfälle bundesweit steuert.

Eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen ist dringend geboten. Denn die Gefahren durch rechte Stimmungsmache und Gewalt nehmen zu: Die jüngsten Anschläge auf Geflüchteten-Unterkünfte in Bautzen, bei Hannover und Leipzig sind nur einige Beispiele dafür. Sie reihen sich ein in eine Serie rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Angriffe, die Menschenleben bedrohen. Gleichzeitig stellen die Anschläge nur die Spitze des Eisbergs dar: Alltagsrassismus und subtile Anfeindungen bleiben im Verborgenen.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung:

„Wir müssen weg von der Ankündigung kleinteiliger Einzelmaßnahmen, die auf Behördenschreibtischen versanden. Im Koalitionsvertrag wurde eine Gesamtstrategie versprochen, doch ist bereits ein Jahr vergangen, ohne dass diese entwickelt wurde. Die Regierung bleibt den Betroffenen von Hass und Gewalt den versprochenen großen Wurf schuldig, der wirklich etwas verändert. Bis zum Ende des Jahres sollte die Bundesregierung den angekündigten Polizeibeauftragten ernennen, die Auskunftssperren für Bedrohte im Melderegister verbessern und ein Gremium zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie einsetzen, das den Schutz von Menschen und Demokratie auf die politische Höhe setzt, die sie verdienen.“

Heiko Klare, Sprecher des Bundesverbands Mobile Beratung:

„Wenn die Bundesregierung die Zivilgesellschaft einbindet, kann sie nur gewinnen: an Wissen, an Perspektiven und an langjähriger Erfahrung. Dazu muss die Ampel verbindlich regeln, dass zivilgesellschaftliche Organisationen an der Entwicklung und Umsetzung aller Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit mitwirken können. In der Jugendhilfe ist das bereits etabliert – warum also nicht auch in der Demokratiearbeit? Das Demokratiefördergesetz darf nicht hinter die Versprechen der Koalition zurückfallen, sondern muss den Alltag der vielen fachlich versierten Träger und Projekte tatsächlich verbessern. Ansonsten droht: weiterhin Jahresverträge, weiterhin Projektitis, weiterhin Unsicherheit bei denjenigen, die sich tagtäglich in erster Reihe für die Demokratie einsetzen.“

Marianne Ballé Moudoumbou, Vertreterin der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen:

„Migrant*innenorganisationen leisten wertvolle Arbeit zur Neugestaltung der Einwanderungsgesellschaft und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Zeitalter des Demographie- und Klimawandels. Allerdings fehlt den Organisationen der juristische Rahmen, der eine unterstützende Instanz darstellt. Der Koalitionsvertrag hat beispielsweise neben den beschlossenen – wenngleich nicht ausreichenden – Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus mit dem Beschluss eines Bundespartizipationsgesetzes einen guten Aufschlag gemacht, doch auch nach einem Jahr gibt es noch keinen Gesetzesentwurf. Wesentliche Zuständigkeiten in diesem Bereich sehen wir dabei wegen ihrer Kompetenzen bei der Antirassismusbeauftragten. Die Bundesregierung muss zügig dafür sorgen, dass der Entwurf erstellt wird. Im Endeffekt ist zur Verwirklichung der Vision einer diversen, inklusiven und diskriminierungsfreien Solidaritätsgemeinschaft der Beitrag der Migrant*innenorganisationen unerlässlich.“

Zum Positionspapier „Ein Jahr Ampelkoalition: Wo steht die Politik gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus heute?

Pressekontakt:

Amadeu Antonio Stiftung: Robert Lüdecke / presse@amadeu-antonio-stiftung.de / 030 24088616
BKMO: Cana Nurtsch / info@bk-mo.de / 030 89683810
BMB: Jennifer Pross / presse@bundesverband-mobile-beratung.de / 0157 80588115

Pressemitteilung | 09/2022

„Das Demokratiefördergesetz muss echte Perspektiven bieten“ – Zivilgesellschaft stellt eigenen Gesetzentwurf vor

Bundesverband Mobile Beratung und andere Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung

Berlin, 27. September 2022

Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern würde. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, legt deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er zeigt, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

Der 9-seitige Entwurf sieht unter anderem vor:

  • Das Gesetz benennt konkrete Demokratiegefährdungen und macht klar, aus welchen Richtungen die Demokratie angegriffen wird.
  • Das Gesetz benennt eindeutige Fördergegenstände. Dazu gehören die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und ihre jeweiligen Dachverbände sowie die Kompetenznetzwerke, die bundesweit verschiedene Formen von Demokratiefeindlichkeit bearbeiten.
  • Das Gesetz regelt verbindlich, dass die Zivilgesellschaft an der Erstellung und Umsetzung der Förderrichtlinien beteiligt wird. Denn die Richtlinien werden ausschlaggebend dafür sein, unter welchen Bedingungen die Fördergelder bei welchen Trägern landen.
  • Für die Umsetzung des Demokratiefördergesetzes wird eine jährliche Summe von 500 Millionen Euro vorgesehen.

Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB):

„Desinformationen, Verschwörungserzählungen und Angriffe auf Kommunalpolitik – in den letzten zwei Jahren ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass die Demokratie und die Menschen, die sich für sie einsetzen, in Gefahr sind. Das Demokratiefördergesetz muss daher halten, was es verspricht, und Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus echte Perspektiven bieten. Unser Gesetzentwurf liefert dafür konkrete Vorschläge. Wir sind uns einig, dass ein gutes Gesetz nur unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft entstehen kann. Auch die Förderrichtlinien müssen in Zukunft unter Beteiligung der geförderten Träger erarbeitet, evaluiert und weiterentwickelt werden. Dafür gibt es gute Beispiele, etwa im Bereich des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Für die Politik heißt das: Gestaltungsmacht teilen, um Kompetenz zu gewinnen.“

Robert Kusche, Vorstand im Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG):

„Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und rechtsterroristischen Attentaten benötigen langfristige, solidarische und professionelle Beratungsstrukturen. Dies ist nur mit einer gesetzlichen Grundlage möglich. Daher haben wir uns im Rahmen der BAGD – ein Zusammenschluss bundesweiter zivilgesellschaftlicher Träger – daran beteiligt, einen zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurf in die Debatte einzubringen. Wir fordern ein modernes und inklusives Demokratieverständnis, einen gesetzlich verankerten Mechanismus zur Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Erstellung von Förderrichtlinien, die klare Benennung der zu fördernden zivilgesellschaftlichen Strukturen und Themen sowie die Festschreibung einer realistischen Mindestsumme, um die Arbeit langfristig abzusichern. Nur so können wir den mannigfaltigen Herausforderungen gerecht werden.“

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung:

„Die engagierte Zivilgesellschaft braucht Planungssicherheit, die kleinteilige Projektitis muss aufhören. Wir brauchen eine Demokratieinfrastruktur, auf die sich Engagierte und Betroffene rechter Gewalt verlassen können. Ein klar abgestecktes und finanziell unterlegtes Demokratiefördergesetz ist auch die Ansage an den organisierten Rechtsextremismus, dass die demokratische Gesellschaft ihm die Stirn bietet.“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier als PDF.

Statements zum Demokratiefördergesetz aus dem Kreise der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung finden Sie in den Sozialen Medien unter den Hashtags #ZivilgesellSchafftDemokratie und #Demokratiefördergesetz.

Pressekontakt:

BMB: Jennifer Pross / presse@bundesverband-mobile-beratung.de / 0157 80588115
VBRG: Heike Kleffner / h.kleffner@verband-brg.de / 0157 9231 9783
Amadeu Antonio Stiftung: Robert Lüdecke / presse@amadeu-antonio-stiftung.de / 030 24088616

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD):
Die BAGD ist eine bundesweite Vernetzungsplattform von über 60 Vereinen, Verbänden und Initiativen, die sich für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen. Das Gremium wurde 2006 gegründet, trifft sich regelmäßig zum Austausch und agiert als politisches Sprachrohr. Der Bundesverband Mobile Beratung ist Teil der BAGD.

Medienbericht | 09/2022

taz-Bericht zum Demokratiefördergesetz

Bundesverband Mobile Beratung

Die taz berichtet über das geplante Demokratiefördergesetz und stellt zentrale Inhalte des aktuellen Entwurfs vor. Am Ende des Artikels werden zivilgesellschaftliche Organisationen erwähnt, die Empfehlungen für das Gesetz formuliert haben. Darunter auch der Bundesverband: „(…) der Bundesverband Mobile Beratung forderte, das Gesetz müsse die Beteiligung der Zivilgesellschaft ‚verbindlich festschreiben‘ – etwa mit einem unabhängigen Fachbeirat, der die Umsetzung des Gesetzes und Förderrichtlinien begleite. Auch brauche es konkrete Ziele, wie etwa eine Mindestsumme für die Förderung.“

Den Artikel finden Sie hier.

Pressemitteilung | 09/2022

Mobile Beratung veröffentlicht Handreichung zu Rechtsextremismus im Fußball

Bundesverband Mobile Beratung

Dresden, 19. September 2022

Im Herbst 2022 findet die Männerfußball-WM in Katar statt. In diesem Zusammenhang wird heiß über Rassismus, Queer- und Homofeindlichkeit sowie andere Ideologien der Ungleichwertigkeit diskutiert. Doch wie steht es um diese Probleme im deutschen Männerfußball? Der Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB) hat dazu eine neue Handreichung herausgegeben. Sie enthält praktische Tipps zum Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Fußball – sei es im Verband, im Verein, im Fanprojekt oder beim Spiel.

Zu den Empfehlungen zählt:

  • Verbände und Vereine sollten ihr Problembewusstsein stärken sowie für das Auftreten rechter und menschenfeindlicher Akteur*innen und Ideologien im Fußball sensibilisieren (z. B. durch Fortbildungen, Austausch und Vernetzung).
  • Vereine sollten Schutzmaßnahmen ergreifen, damit sich potenziell Betroffene – z.B. Frauen, BIPOC* oder Menschen mit Behinderung – im Stadion und auf dem Weg dahin sicherer fühlen.
  • Fanprojekte sollten sich öffentlich gegen Hass und Hetze positionieren.
  • Schulungen für Ordner*innen helfen dabei, Codes und Symbole von Rechtsextremen zu erkennen.

„Fußball erreicht so viele Menschen und steht daher ganz besonders in der Verantwortung, ein deutliches Zeichen gegen Rechts zu setzen“, sagt Julia Eder, Sprecherin des BMB. „Fußballvereine, die sich gegen Rechtsextremismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit positionieren, können eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie zeigen: Wir nehmen das Problem ernst und schützen potenziell Betroffene.“

Zur Handreichung „Wichtig ist nicht nur auf’m Platz

Pressekontakt:

Jennifer Pross
presse@bundesverband-mobile-beratung.de
0157 80588115

Pressemitteilung | 07/2022

„Das Demokratiefördergesetz. Was jetzt zu tun ist“ – Mobile Beratung veröffentlicht Policy Paper

Bundesverband Mobile Beratung

Dresden, 08. Juli 2022

Das Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium arbeiten aktuell an einem Entwurf für das Demokratiefördergesetz. Eigentlich sollte es Projekte gegen Rechtsextremismus finanziell absichern: raus aus der „Projektitis“, rein in eine langfristige Förderung. Doch was jetzt aus den Ministerien zu hören ist, ernüchtert: Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das die bisherige Förderpraxis absichern soll und für die Projekte vermutlich wenig ändert. In einem neuen Policy Paper schreibt der Bundesverband Mobile Beratung (BMB), was nun zu tun ist:

  • Das Gesetz muss die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlich festschreiben.Ein geeignetes Format für diese Beteiligung wäre ein unabhängiger Fachbeirat, der die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gesetzes begleitet und die Bundesregierung berät. Zudem braucht es ein rechtsverbindliches Konsultationsverfahren, damit die Zivilgesellschaft auch auf die Förderrichtlinien Einfluss nehmen kann.
  • Das Gesetz muss konkrete Ziele benennen, zum Beispiel eine Mindestsumme für die angemessene Finanzierung. Zudem braucht das Gesetz ein normatives Fundament, etwa in Form einer Präambel. Darin sollte das zu Grunde liegende Demokratieverständnis formuliert sein.
  • Das Demokratiefördergesetz muss einen Fokus setzen – und zwar auf die Absicherung von Beratungsstellen, ihren Dachverbänden und bundesweit aktiven Fachstellen, die zu Rechtsextremismus arbeiten. Sie müssen als Fördergegenstände im Gesetz benannt sein. Andere Themen, die aktuell mit Blick auf das Gesetz diskutiert werden – etwa die Stärkung der politischen Bildung – erfordern aus Sicht des BMB eigene Gesetzesvorhaben.

„Das Demokratiefördergesetz muss sicherstellen, dass die Verantwortung für die Demokratie bei Staat und Zivilgesellschaft liegt“, fordert Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des BMB. „Deshalb braucht es verbindliche Vorgaben zur Beteiligung der Zivilgesellschaft – und zwar für alle Phasen des Gesetzes. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, staatlichen Gestaltungswillen mit zivilgesellschaftlichem Know-how zu verbinden – für ein Demokratiegesetz, das seinem Namen gerecht wird.“

Zum Policy Paper „Das Demokratiefördergesetz. Was jetzt zu tun ist

Pressekontakt:

Jennifer Pross
presse@bundesverband-mobile-beratung.de
0157 80588115

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